ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
IB-Eventservice
Stand : 17.05.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Eventservice NBG – Inhaber: IB-Eventservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „AG“).
Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungsplanung, Veranstaltungsorganisation, Sicherheitsmanagement, Beratung sowie projektbezogene Zusatzleistungen.
Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung per E-Mail gilt dabei als ausreichend.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Alle Angebote von IB-Eventservice sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote können – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von sechs Wochen angenommen werden.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Vertragsunterlagen.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Leistungserbringung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
IB-Eventservice ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
Sollten vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfällen von Dienstleistern oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden können, besteht keine Haftung für daraus entstehende Verzögerungen oder Ausfälle.
Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Genehmigungen und behördliche Auflagen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Beantragung und Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und behördlichen Freigaben.
Hierzu zählen insbesondere:
- Veranstaltungs- und Sondernutzungsgenehmigungen
- GEMA-Gebühren
- Gebühren der Künstlersozialkasse
- Sicherheitsauflagen
- behördliche Gebühren und Abnahmen
Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
5. Konzept- und Planungsleistungen
Konzept-, Planungs- und Präsentationsleistungen können gesondert berechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde.
Alle erstellten Konzepte, Unterlagen, Kalkulationen, Planungen und Präsentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IB-Eventservice und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
6. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für:
- Konzepte
- Kalkulationen
- Sicherheitsunterlagen
- Veranstaltungsabläufe
- Angebote und Preisstrukturen
7. Stornierung und Kündigung
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallpauschalen bezogen auf den Netto-Auftragswert:
- bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 33 %
- bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
- weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten werden zusätzlich berechnet.
8. Haftung
IB-Eventservicehaftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung ist beschränkt auf:
- 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden
- 100.000 € für Vermögensschäden
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Schäden durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug behält sich IB-Eventservice vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.