ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
IB Eventservice
Stand : 18.12.2023
A)Diese AGB’s gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften und ähnlichem zwischen IB Eventservice (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Geschuldet wird seitens des Auftragnehmers die Leistung, nicht der Erfolg. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
B) Geschäftsbedingungen des AG oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn IB Eventservice ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn IB Eventservice auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des AG oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Vertragsschluss / Leistungsumfang
Alle Angebote von IB Eventservice sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann IB Eventservice innerhalb von zehn Tagen nach Zugang annehmen. Soweit im Angebot nicht anders geregelt, kann dieses nur innerhalb von 6 Wochen vom AG angenommen werden.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail. Die Ergänzungen oder Abänderungen müssen für ihre Wirksamkeit eindeutig vom AG oder IB Eventservice erklärt und von der jeweils anderen Seite ausdrücklich und schriftlich dokumentiert angenommen werden.
Soweit im Angebot bzw. Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Nettopreise der IB Eventservice AG zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
1. Allgemeine Dienstausführung
1.1 Zu den Sonderleistungen gehören ……… Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Auftragnehmer werden in besonderen Verträgen geregelt. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer auch ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und gibt von allen Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, Einblick und Kenntnis.
1.2 Sollten die Leistungen Dritter aufgrund höherer Gewalt oder einem anderen von IB Eventservice nicht zu vertretenden Grund ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), ist IB Eventservice insoweit ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. IB Eventservice wird den AG über eine Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren.
1.3 IB Eventservice erbringt seine Tätigkeit als Dienstleister (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung AÜG, i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995, BGBl. I S. 158, zuletzt geändert durch Artikel 233 der Verordnung vom 31. Oktober 2006, BGBl. I S. 2407
1.3 Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltanforderungen Dritter.
1.4 Sollte es zu einer zeitlichen Verzögerung kommen, die nicht durch IB Eventservice verschuldet ist, sondern durch den Aufraggeber zu vertreten ist, so wird IB Eventservice dem AG bereitgestellte, aber nicht abgerufene Kapazitäten berechnen.
1.5 Der AG verpflichtet sich, alle für die Durchführung eines Projektes/Events erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu beantragen und einzuholen. Neben den für die Durchführung des Vertrages anfallenden Gebühren, Steuern und Kosten wie Genehmigungsgebühren oder Gebühren für Urheber- und Leistungsrechte (z.B. GEMA-Gebühr) und Zahlungen an die Künstlersozialkasse, hat er der AG auch alle Kosten für die Erfüllung behördlicher Auflagen und der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu leisten. Er verpflichtet sich gegenüber IB Eventservice , die Zahlung rechtzeitig, auf erstes Anfordern zu leisten, sofern IB Eventservice diese Kosten nicht bereits selbst gesondert berechnet.
1.5 Konzeptkosten
Der AG wird vorab darüber informiert, wenn IB Eventservice für die Erstellung und Präsentation eines Konzeptes, welches von IB Eventservice auf Anforderung des AG angefertigt bzw. präsentiert wurde, anfallende Konzeptkosten in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden nach Stundenaufwand (laut vorher festgelegter Absprache) berechnet, zuzüglich der nachgewiesenen Auslagen, die IB Eventservice bei der Konzepterstellung entstehen. Gleiches gilt für die bei der Präsentation eines Projektkonzepts anfallenden Präsentationskosten. Alle Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IB Eventservice AG.
1.6 IB Eventservice wird über alles, was ihm aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber Dritten wahren. Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Angebote und Rechnungen des Auftragnehmers sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an oder der Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.
2. Schlüssel und Notfallanschriften
2.1 Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverlust und Schlüsselbeschädigung haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Ziff. 5.
3. Beanstandungen
3.1 Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind sofort nach Feststellung, schriftlich zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden, soweit dadurch eine sichere Feststellung des Sachverhaltes nicht mehr möglich ist. Für bei rechtzeitiger Beanstandung abstellbare Folgeschäden entfällt jegliche Haftung des Auftragnehmers.
3.2 Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur sofortigen Lösung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – bis spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.
4. Auftragsdauer und Vertragsänderungen
4.1 Der Vertrag läuft, soweit nichts anderes vereinbart ist, jeweils von Veranstaltungsbeginn bis -ende mit Vor- und Nachlauf gemäß Vereinbarung. Bei längerfristigen Verträgen ist die Laufzeit im Vertragstext festgelegt. Storniert der Auftraggeber den erteilten Auftrag, werden die bis dahin erbrachten Aufwendungen und Leistungen berechnet.
4.2 Stornierungen oder Teilstornierungen
Kündigt der AG den Auftrag bzw. das Vertragsverhältnis vorzeitig, ohne dass ein von IB Eventservice zu vertretender wichtiger Grund zur Kündigung oder ein gesetzlicher Grund des Rücktritts vorliegt, oder verweigert der AG die Festsetzung des Vertrages oder die Abnahme der Ware endgültig, steht IB Eventservice als Ersatz für den entgangenen Gewinn und den entstandenen Schaden, abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung als Schadensersatz, folgende Anteile vom Netto-Auftragswert, zuzüglich Mehrwertsteuer zu:
Bis 3 Monate vor Beginn des Leistungszeitraumes : 33% der Auftragssumme.
Bis 1 Monat vor Beginn des Leistungszeitraumes: 75% der Auftragssumme.
Weniger als 1 Monat vor Beginn des Leistungszeitraumes: 100% der Auftragssumme.
4.3 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
5. Haftung und Haftbegrenzung
5.1 Bei Schadenersatzansprüchen wegen Sachschäden, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur, sofern etwaige Schäden von ihm, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen gilt Ziff. 5.5. entsprechend.
5.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen des eingesetzten Personals entstehen, die mit dem erteilten Auftrag nicht in Zusammenhang stehen.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ansprüche sofort nach Kenntniserlangung schriftlich geltend zu machen.
5.4 Alle Ansprüche des Auftraggebers aus
diesem Vertrag verjähren in einem Jahr.
Verjährungsbeginn: ab Kenntniserlangung.
5.5 Die Höhe der Haftung gemäß Ziff. 5.1. ist wie folgt beschränkt:
EUR 3.000.000 bei Personen und Sachschäden (inkl. Mietsachschäden)
EUR100.000 bei Vermögensschäden
6. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Für Entschließungen des Auftraggebers, die aufgrund von Empfehlungen des Auftragnehmers gefasst werden, wird nicht gehaftet.
7. Zahlung des Entgeltes
7.1 Die Rechnungen für die Dienstleistung sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Erhalt sofort und ohne Abzüge zu zahlen. Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgeltes sind nicht zulässig.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Betriebsleitung des Auftragnehmers. Für die Geltendmachung von Ansprüchen im Mahnverfahren ist als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
nicht berührt.